Diensthaftpflicht

Für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes ist es unbedingt zu empfehlen, eine Diensthaftpflichtversicherung als Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Das heißt, sie schließen eine Private Haftpflichtversicherung ab mit dem Zusatzbaustein Diensthaftpflicht.

Dieser bietet Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie in dienstlicher Ausübung Schäden verursachen.

Was ist Diensthaftpflichtversicherung?

Sind Sie auch verantwortlich für Bereiche des öffentlichen Lebens? Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel.

Leistungen der Diensthaftpflicht

Die Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmers in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit. Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt die Versicherung ab – wenn nötig, auch gerichtlich.

Die Diensthaftpflicht für Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst

Weitere Personen, die eine Diensthaftpflicht abschließen können.

Lehrer-Haftpflicht

Die Lehrer-Haftpflicht ist ein Zusatzbaustein zur privaten Haftpflichtversicherung, der wichtigsten Versicherung zur privaten Vorsorge, für alle Lehrer und Bedienstete im schulischen Bereich.

Die Diensthaftpflicht für Angehörige der Bundesbehörden

Was für den privaten Bereich zutrifft, gilt beruflich um so mehr… Besonders für Bedienstete von Polizei, Zoll, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz.

Die Diensthaftpflicht für Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst

Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen.

Schlüsselschäden

Die Diensthaftpflicht für Bedienstete in der Justiz

Dazu gehören Richter, nichtrichterliche Beamte der Justiz, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.

Weitere Personen, die eine Diensthaftpflicht abschließen können.

Für den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist die Haftung des Antragstellers nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erforderlich. Diese Voraussetzung trifft i. d. R. auch für folgende Tätigkeitsgruppen zu:

Schlüsselschäden

Verantwortung für einen Dienstschlüssel bekommt fast jeder während seines Berufslebens. In der Diensthaftpflichtversicherung kann der Verlust von Dienstschlüsseln generell vereinbart werden.