Auf einer Baustelle kann viel passieren…

Ein heftiges Unwetter mit Sturm und Regen setzt den Rohbau unter Wasser und reißt das Mauerwerk ein…

Oder Einbrecher stehlen bereits eingebaute Teile oder beschädigen und zerstören Gebäudeinstallationen – schon gleicht der halbfertige Rohbau einer Ruine.

Die Folgekosten sind unüberschaubar und die meisten Bauherren können diese nicht mehr finanzieren…

Was ist versicherbar?

Versichert sind alle baulichen Leistungen vom Fundament bis zum Dach, ebenso Baustoffe und Einbauteile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind.

Es können alle Baumaßnahmen aus folgenden Bereichen versichert werden:

  • Wohngebäude
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Kaufhäuser und Geschäftsbauten
  • Sport- und Mehrzweckhallen
  • Industrie- und Gewerbebauhallen
  • Parkhäuser, Hotels u. a.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Auf jeden Fall richtet sich die Versicherungssumme nach der vertraglich festgelegten Bausumme aller Bauleistungen.

  • Die Bausumme entspricht den Gesamtbaukosten und wird ermittelt aus der Summe aller Lohnkosten plus dem Neuwert aller gelieferten Baumaterialien!
  • Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten, z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen, werden nicht mit berücksichtigt.
  • Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Bausumme.
  • Ein Selbstbehalt als Festbetrag, in der Regel 250,00 Euro je Schadensfall, kann vereinbart werden.

Tipp: Ein prozentuale Selbstbeteiligung sollte im Versicherungsvertrag nicht festgelegt werden! Bei einem größeren Schaden können so schnell 30.000, 40.000 Euro … für Sie als Selbstbeteiligung erreicht werden!

Im Schadensfall werden alle Kosten erstattet, die für die Weiderherstellung des Baus vor Eintritt des Schadens aufgewendet werden müssen.

und hält Ihnen den Rücken frei.

Deshalb ist diese Versicherung für Ihr Bauvorhaben über die gesamte Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 bis 24 Monate, eigentlich selbstverständlich.

Versicherungsnehmer können der Bauherr, der Auftraggeber und der Auftragnehmer (Unternehmer) sein.

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie bei Schäden während der Bauzeit, die an Ihrem Bauvorhaben entstehen, durch:

  • Höhere Gewalt, Sturm, Wasser, …
  • Baugrund- und Bodenmassen
  • Diebstahl von fest im Gebäude eingebauten Teilen
  • Vandalismus
  • Glasbruchrisiko
  • Konstruktions- und Materialfehler und die Folgeschäden
  • Fahrlässigkeit bzw. Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle gelagert sind
  • und andere unvorhergesehene Schäden

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuerrisiko
  • Altbaurisiko
  • Bauunterbrechnung (für gewerbliche Bauherren)
  • Besondere Gründungsmaßnahmen, usw. …
 Sie als Bauherr müssen gewährleisten, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen für alle Schäden haften. Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten Handwerksbetriebe sind – die Baustelle haben Sie veranlasst und Sie müssen dafür haften!

Das heißt im Klartext: Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung und das über die gesamte Bauzeit!

Holen Sie vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.

Wovor schützt die Bauherrenhaftpflicht?

Während der Bauzeit schützt die Bauherrenhaftpflicht den Bauherrn als Eigentümer des Grundstückes und gleichzeitig als Eigentümer des entstehenden Gebäudes vor Schadensersatzansprüchen, die wegen eines Personen-, Sach-, oder Vermögensschadens geltend gemacht werden können. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht).

Die Versicherung prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor folgenden Schadensersatzansprüchen, wenn der Bauherr seiner:

  • Auswahlpflicht (umfasst die Auswahl geeigneter Handwerker und Ingenieure)
  • Überwachungspflicht (umfasst die einwandfreie Überwachung der Baustelle)
  • Verkehrssicherungspflicht (umfasst die Absicherung der Zufahrt und die verkehrseitige Sicherung der Baustelle incl. Materialbestände), nicht ausreichend nachkommt.

Außerdem regelt sie die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt auf der anderen Seite unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen ab. Dazu gehört auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.

Abgesichert ist auch das Risiko, wenn man in Eigenregie (sog. Eigenleistung) baut. Außerdem ist das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, die in Form von Selbsthilfe am Bau mitwirken, versichert.

Wie hoch sollten Sie sich versichern?

Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen!

Deshalb sollten Sie sich für eine möglichst hohe Deckungssumme entscheiden. Es empfiehlt sich, mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu wählen.

Ein solider Finanzierungsplan mit einer Übersicht der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ist die Grundlage für jeden Hausbau oder Immobilienkauf.

Klare Perspektiven sind wichtig, wenn es um Ihre Geldfragen geht.

Wir haben die richtigen Ansprechpartner für Ihre Finanzierung von:

  • Neubauten
  • Bestandsimmobilien
  • Modernisierung und Renovierung
  • Umschuldungen bestehender Darlehnsverträge
  • Förderkrediten
  • Grundstücken,…

Unser Ziel ist es, Sie bei allen finanziellen Fragen mit optimalen und individuellen Lösungen zu unterstützen.

Unser Service: Wir vermitteln Ansprechpartner rund um die Baufinanzierung:

  • Analyse der gesamten finanziellen Situation: Wieviel Eigenkapital steht zur Verfügung?
    Wie hoch ist die Kreditsumme?
  • Empfehlungen für Finanzierungsmöglichkeiten nach Ihren Vorstellungen und der finanziellen Situation.
  • Errechnung der günstigsten Konditionen, unter Berücksichtigung staatlicher Fördergelder.
  • Sie werden bei Verhandlungen mit Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften und während der gesamten Immobilienkauf- bzw. Bauphase bis zur Komplettauszahlung Ihres Darlehns rundum betreut.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach Ansprechpartnern für gewerbliche Finanzierungen.

Wie sehen eigentlich Ihre Wünsche für die Zukunft aus?
Durch Bausparen können diese Wünsche realisierbar werden. Sie nutzen die Vorteile durch günstige und sichere Zinsen und haben ebenso Anspruch auf staatliche Förderungen!

Was ist ein Bausparvertrag?

  • Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den ein Darlehensnehmer bzw. Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist der Bausparvertrag ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, welcher über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen wird

Wenn Sie jetzt mit dem Bausparen beginnen, …

wird Ihr Guthaben in der Ansparphase verzinst. Zusätzlich sichern Sie sich ein zinsgünstiges und stabiles Darlehen.

  • Setzten Sie das angesparte Kapital flexibel ein: Ein Bausparvertrag kann nicht nur für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden, sondern auch z. B. für Modernisierung und Sanierung, Hypothekenablösung, Grundstücks- und Erschließungskosten oder zur Auszahlung von Miterben einer Immobilie.
  • Alle Bausparer zahlen ihre Sparleistungen in einen großen Topf, daraus wir dann bei Bedarf das angesparte Eigenkapital und das Bauspardarlehen entnommen.
  • Wenn das Mindestsparguthaben, ca. 25 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht hat, kann der Bauherr über die gesamte Bausparsumme verfügen.
  • Wenn man sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss man eine wohnwirtschafltiche Verwendung nachweisen.
    Bei Verzicht auf das Dahrlehen muss man die wohnwirtschaftliche Verwendung nur nachweisen, wenn die Bindungsfrist von 7 Jahren noch nicht abgelaufen ist und der Bausparer Prämien bekommen hat.
    Bei Bauparverträgen, die ab 1. Jaanur 2009 abgeschlossen wurden, gilt:
    die Prämien gibt es nur noch bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung. Es sei denn, der Bausparer/ -in hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Und bei einem Bausparvertrag können Sie gleichzeitig zwei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage!

Wenn sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen, können Sie trotzdem die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Dabei muss der Arbeitgeber den jeweiligen VL-Jahresbetrag Ihres Gehaltes direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen.

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