Sommerferien – endlich Ruhe und Erholung

Damit Sie die schönste Zeit im Jahr unbeschwert genießen können, sorgen Sie am besten mit den entsprechenden Reiseversicherungen vor. Denn passieren kann überall etwas, sei es ein Unfall, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse.

Für alle, die gern auf Reisen gehen, egal ob allein oder mit der ganzen Familie, bzw. einen längeren Auslandsaufenthalt planen – egal ob privat oder geschäftlich- verzichten Sie nicht auf eine Auslandskrankenversicherung!Denn die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei weitem nicht alles und selbst innerhalb Europas ist nur regional begrenzter Versicherungsschutz gegeben…

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Krankheitskosten wenn …

… mit den Ländern mit denen ein Sozialverischerungsabkommen besteht.
Zudem entspricht der Versicherungsschutz nur den üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Denken Sie deshalb rechtzeitig an den Krankenversicherungsschutz im Ausland für sich bzw. Ihre ganze Familie – damit Sie nicht auf allen Krankheitskosten sitzen bleiben.

  • Angeboten wird in der Regel eine Jahrespolice oder eine Versicherung für die einzelne Reise.
  • Auch für Geschäfts- und Ausbildungsreisen mit längerfristigen Auslandsaufenthalten werden spezielle Krankenversicherungen für das Ausland angeboten.
  • Privat Krankenversicherte sind ohnehin im Ausland versichert: Ihr Schutz gilt weltweit. Doch prüfen Sie, ob alles versichert ist, z. B. ist der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer eingeschlossen!
    Ergänzen Sie deshalb Ihren Versicherungsschutz sinnvoll mit zusätzlichen Service-Leistungen
  • Für Familien gilt meist ein besonders günstiger Familienbeitrag.

Ambulante Behandlung

Der Versicherungsschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:

  • ärztliche Leistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel und Hilfsmittel (Gehhilfen, Bandagen, usw.)
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall

Stationäre Behandlung

Der Versicherungschutz umfasst 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für:

  • ärztliche Leistungen
  • Krankenhausleistungen einschl. Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
  • Transport zum Krankenhaus durch den Rettungsdienst

Zahnärztliche Behandlung

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen (in der Regel bis 500 EUR pro Versicherungsjahr)
  • 50 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnkronen, Einlagefüllungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie (in der Regel bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr)
  • Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die entstandenen Kosten zu dem Erstattungsprozentsatz der zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistung berechnet.

Weitere Leistungen

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • medizinisch notwendige Rücktransporte, in der Regel auch für eine Begleitperson
  • Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten bis zu einem vorgegebenen Maximalbetrag
  • Überführungskosten bei Tod der versicherten Person

Alle freuen sich schon auf den langersehnten Urlaub. Doch dann passiert etwas völlig Unerwartetes……ein Unfall, eine schwere Krankheit, der Tod eines Angehörigen oder ein grosser Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer oder Diebstahl sind Ereignisse, die einen Reiseantritt unmöglich machen können.

Diese Versicherung ist ein Muss für jede Reise

  • Je später Ihr Reiseveranstalter vom Rücktritt erfährt, umso teurer wird es. So kann bei kurzfristiger Absage der ganze Reisepreis fällig sein. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten der nicht angetretenen Reise. Auch die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise aus versichertem Grund werden übernommen.
  • Besonders für Familien mit kleinen Kindern, älteren oder häufig kranken Menschen ist eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Bei langfristig vor dem Reiseantritt gebuchten Reisen, sollten Sie nicht auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten.
  • Die Tarife für eine Reiserücktritts-Versicherung richten sich in der Regel nach den Kosten der Reise.
  • Reiserücktritts-Versicherungen mit Selbstbehalt, in der Regel 20 Prozent des Reisepreises, mindestens jedoch 25 Euro sind natürlich günstiger. Die Beitragsersparnis liegt je nach Vertrag und Versicherung zwischen 15 bis 30 Prozent.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Die Reiserücktritts-Versicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Unfall
  • schwere Krankheit
  • Tod eines Familienangehörigen
  • erheblicher Schaden am Eigentum, z. B. Brand oder Diebstahl
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung
  • Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit
Die Inanspruchnahme der Versicherung ist auf jeden Fall beweispflichtig, z. B. durch ein Arzt-Attest.

Die Leistungen der Reisegepäck-Versicherungen

Alles schon vorgekommen: Die Koffer sind weg – was nun?

Wenn Sie in den Urlaub fahren, dann möchten Sie bestimmt sorglos reisen. Und weil man sein Reisegepäck nicht ständig unter Kontrolle haben kann, gehört eine Reisegepäckversicherung zu jeder Reise!

Versichert sind in der Regel alle Gegenstände, die Sie und Ihre Familie auf Ihrer Reise mitführen, am Körper bei sich haben und durch ein Transportmittel befördert werden.

Die Reisegepäckversicherung leistet z. B. Ersatz des Gepäcks bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl
  • Autoeinbruch
  • Unfall des Transportmittels
  • Schäden durch Sturm, Unwetter, Feuer …
Die Versicherungsbedingungen sind bei jedem Versicherunsunternehmen anders. Prüfen Sie deshalb gründlich, bevor Sie sich versichern.
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