Wie schnell geschieht es? Ein kleiner Fehler kann große Folgen für den Unternhemer, den Selbständigen oder den Freiberufler haben. Die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen können dann schnell zu einer Insolvenz führen. Demnach ist eine Gewerbehaftpflichtversicherung eine wichtige Existenzsicherung, auf die kein Gewerbetreibender verzichten sollte.
Für freie Berufe empfiehlt sich diese Zusatzdeckung auf jeden Fall.
Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die aus einem Versehen entstehen können.
Jeder haftet für den von ihm verursachten Schaden und Fehler oder Fehleinschätzungen können schnell zu großen Vermögensschäden führen.
Für Steuerberater und -prüfer, Notare sowie Rechtsanwälte ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Ihr Büro oder Kanzlei öffnet, müssen Sie eine Vermögensversicherung abgeschlossen haben (min. 250.000 Euro).
Vermögensschäden sind…
…jeder Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht (Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal…).
Für folgende Berufe ist die Versicherung empfehlenswert
- Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare
- Konkursverwalter
- Immobilienverwalter
- Nachlassverwalter
- Makler/ Vermittler
- Reisebüros
- Sachverständige
- Schiedsgutachter
- Rentenberater
- Softwarehäuser
- Agenturen für Werbung und Multimedia
Ihr Unternehmen haftet für verschuldete Schäden unbegrenzt…
Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
In einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden über die sogenannte Produkthaftpflicht eingeschlossen. Diese Versicherung ist bei Vermögensschäden jedoch nicht ausreichend.
Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?
Das Produkthaftungsgesetz besagt seit 1990, dass ein Hersteller von Waren auch dann für diese haftet, wenn ihn keine Schuld an den Mängeln trifft. Diese Haftung ist so streng gefasst, dass man diese im Vorfeld auch nicht vertraglich ausklammern kann.
Wenn Sie als Händler Waren in die EU einführen, haften Sie für diese, wenn Sie den Händler/Hersteller nicht nennen, und diese Produkte unter Ihrem Markenzeichen vertreiben.
Viele Versicherungsunternehmen bieten verschiedene erweiterte Produkthaftpflichtversicherungen an:
- für fehlende zugesicherte Eigenschaften
- für Vermischungsschäden
- für Weiterverarbeitungsschäden
- für Produktionsschäden durch Maschinen
Die wichtigste betriebliche Versicherung
Die Betriebshaftpflichtversichung hat eine Rechtschutzfunktion, weil sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter schützt.
Ohne die Betriebshaftpflicht dürfen bestimmte Berufsgruppen Ihre Tätigkeit gar nicht ausüben! Für andere Berufsfelder sollte dieser Grundsatz auch gelten.
Versicherte Personen
Versichert sind:
- der Versicherungsnehmer
- seine gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
- Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
- Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
- mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
- Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen
Versicherungsschutz und Deckungssumme
Versicherungsschutz besteht für den Fall von:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Umweltschäden
Natürlich kann man auch bei dieser Versicherung noch andere Dinge mitversichern. Die Regeldeckungssummen betragen bei Personenschäden 2 Mio. Euro und bei Sachschäden 1 Mio. Euro.
Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die aus dem ausgeübten Beruf heraus entstehen können.
Wie kann die Berufshaftpflicht schützen?
Wenn man in irgendeiner Weise einem anderen Menschen (oder Unternehmen) einen Schaden zufügt, ist man verpflichtet, diesen zu ersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Schadenersatzpflicht durch § 823. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Die von Deutschen Gerichten zugesprochenen Schadenssummen nehmen immer mehr zu.
Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum – das kann manchmal sogar ein Leben lang der Fall sein. Die Berufshaftpflicht wehrt falsche Ansprüche ab und reguliert im berechtigten Fall den Schaden.
Auf Ihre Berufsgruppe abgestimmt
Die Risiken sind in jedem Beruf anders verteilt. Wenn Sie einen freien Beruf ausüben, bieten Ihnen die Versicherer auf Ihre Berufsgruppe abgestimmte Absicherungen an. Einige Beispiele hierfür sind:
- Architektenhaftpflicht
- Ingenieurhaftpflicht
- Arzthaftpflicht
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines Anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.